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Mit "1a-Leistungserfassung" erfassen Sie "nur" Ihre Leistungen mit Datum, Sachbearbeiter, Zeit und Aktennotiz. Die Umsetzung in die jeweilige Gebührenverordnung (z.B. StBGebV, RVG, Honorarordnung für Architekten u.a.) erfolgt erst im Anschluss. Hier können Sie Ihr bewährtes System weiter anwenden. Weil sich in langjähriger Arbeit herauskristallisiert hat, dass 4 Stoppuhren immer ausreichen, 3 Stoppuhren dagegen in Ausnahmefällen zu wenig sind. Da Leistungserfassung einfach und schnell gehen soll/muss, wurde die Anzahl der Stoppuhren auch nicht flexibel gestaltet, sondern mit 4 Stoppuhren fixiert. 1a-Leistungserfassung ist eine unabhängige Software. Sie können diese parallel zu Ihrer Kanzleisoftware einsetzen. Der Vorteil besteht insbesondere darin, dass Sie Leistungen erfassen und pflegen können, unabhängig davon, ob Ihre Kanzleisoftware gestartet ist oder nicht. 1a-Leistungserfassung ist dadurch sehr flexibel. Und das ist bei einer Leistungserfassungssoftware sehr wichtig. Außerdem ist 1a-Leistungserfassung wesentlich anwenderfreundlicher als die am Markt verfügbaren Kanzleipakete. Nein, denn das würde die Software nur unnötig verkomplizieren. Leistungserfassung soll aber einfach sein und die Arbeitsabläufe nicht behindern. Wir empfehlen auch, nur wenige Leistungsarten anzulegen (z.B. Beratung, Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärungen, Einspruch, Außenprüfung, Erbschaftsteuer). Erst wenn eine Rechnung erstellt wird, macht man sich Gedanken über die Gebührentatbestände der StBGebV, des RVG oder der Honorarordnung für Architekten. Es wäre für die tägliche Leistungserfassung kontraproduktiv, müsste man beim Speichern einer Leistung aus hunderten von Gebührentatbeständen auswählen. 10 Beratung allgemein 2008 Buchführung 2008 2009 Buchführung 2009 usw. 23 Anträge 3007 Jahresabschluss 2007 3008 Jahresabschluss 2008 usw. 31 Offenlegung 32 Gewinnausschüttung 35 Planung (z.B. vorl. JA) 4007 Steuererklärungen 2007 4008 Steuererklärungen 2008 usw. 42 ErbSt / Nachfolgeberatung 4407 Rückfragen FA 2007 4408 Rückfragen FA 2008 45 Bescheidprüfung 46 Teilnahme an einer Prüfung 47 Einspruch 60 Löhne 77 Fremdleistungen 88 Mustereinsprüche 99 Ohne gesonderte Berechnung 100 Leistungen bei Pauschalhonorar
Die Software verfügt über eine Exportfunktion. Die generierte Datei kann an einem Zentralrechner eingelesen werden, so dass alle Daten an einem Punkt zusammenlaufen und ausgewertet werden können. Die einzelnen Sachbearbeiter können auf diese Weise ihre erfassten Leistungen z.B. auf die Installation des hauptverantwortlichen Mitarbeiters übertragen. Eine Netzwerkversion derart, dass alle Anwender auf einen gemeinsamen Datenbestand zugreifen, liegt nicht vor.
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